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Verpackungsverordnung

Regelungen der Verpackungsverordnung

"Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken.

Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt."

Agentur Rühl | c/o Thomas Rühl
Koppelstraße 6a | 27711 Osterholz-Scharmbeck, Deutschland
Tel.: 04791 969183 | Fax: 04791 969178 | info@ruehl-ohz.de

! Diese Information erhalten Sie auch in Textform auf Ihrer Bestellbestätigung. 
Stand: 12.10.2011